Schlagwort: überNienstedt

  • Der KVV lädt zum 1. historischen Abend ein

    Der KVV lädt zum 1. historischen Abend ein


    Einmal zurück in der Zeit in das Nienstedt von „damals“.
    Unter diesem Motto lud der KVV am 01. März 2025 interessierte Bürgerinnen und Bürger in das Gemeindehaus ein.

    Viele Nienstedter hatten nach dem Aufruf im Jahr 2023 ihre Keller und Dachböden durchstöbert und dabei zahlreiche alte Fotos, Filme und Erinnerungsstücke entdeckt, die sie dem Kultur- und Verkehrsverein als Leihgabe zur Verfügung gestellt haben. Beim Sichten der vielen neueren und vor allem älteren Stücke entstand die Idee, diese Schätze für alle zugänglich zu machen und allen das Nienstedt im Wandel der Zeit zu präsentieren.

    Erste Eindrücke der gesammelten Erinnerungen konnten sich die Besucher des Weihnachtsmarkts im Dezember 2024 machen:
    Der KVV präsentierte voller Freude den Jahreskalender 2025 mit historischen Impressionen aus Nienstedt. Viele Erinnerungen wurden geteilt, es wurde gelacht und gerätselt, denn Vieles sieht heute doch ganz anders aus. Das machte Lust auf mehr!

    Und so begannen im Herbst 2024 die Vorbereitungen auf den ersten historischen Abend in Nienstedt. Begeistert von der Idee meldeten sich viele weitere Einwohner und stellten dem KVV verschiedenste Exponate und Erinnerungen zur Verfügung. Am Ende waren es so viele, dass es schwerfiel, eine Auswahl für die Veranstaltung zusammenzustellen, was aus platztechnischen Gründen aber leider notwendig war…

    Am 01. März war es endlich soweit und etwa 100 interessierte Besucher konnten im Gemeindehaus Nienstedt Fotos, Zeitungsberichte und Bücher, Kartenmaterial und zahlreiche Exponate aus dem dörflichen Leben des „alten“ Nienstedts entdecken.

    Das Highlight des Abends war ein filmischer Ausflug durch die Zeit von 1962 bis 1980. In vielen Stunden Arbeit, noch mehr Geduld und dem Einsatz von modernster Technik ist es Jürgen Kanz gelungen, das bunte Wirken der Dorfgemeinschaft in einem Film wieder lebendig werden zu lassen. Bereits während der Vorführung und auch noch danach erfasste die Zuschauer die ganz besondere Stimmung des Films. Es wurde gestaunt, gelacht und viele erkannten sich selbst oder Angehörige wieder. Und auch der ein oder andere jüngere Nienstedter wünschte sich, die Zeiten der vielen Läden und großen Feste im Dorf noch miterlebt zu haben.

    Eine weitere Veranstaltung dieser Art ist für Herbst 2025 in Planung. Sollten Sie auch noch Fotos, Videos oder andere Exponate aus vergangenen Tagen besitzen und möchten uns diese zur Verfügung stellen, melden Sie sich gern: KVV-Nienstedt@gmx.de.

  • Dorf in märchenhafter Abgeschiedenheit

    Dorf in märchenhafter Abgeschiedenheit

    Nienstedt ein Ferienparadies im Deister – Fremdenbetten reichen nicht aus. Seit vielen Jahren wird Nienstedt von Urlaubern und Sommerfrischlern geschätzt. Wer einmal die bezaubernde Lage und die mannigfachen Reize der Landschaft kennengelernt hat, der vermag der Anziehungskraft des kleinen Dorfes zwischen Bergen, Hügeln und Wäldern nicht zu widerstehen. Die Nienstedter haben sich längst daran gewöhnt, kaum noch unter sich zu sein. Es erfüllt sie mit Freude und Stolz, dass ihr Ort in steigendem Maße von Gästen aus nah und fern aufgesucht wird. Zu den vertrauten Gesichtern kommen Jahr für Jahr neue hinzu. Alle sind vom ersten Tage an angetan von der Fülle dessen, was das Dorf in seiner märchenhaften Abgeschiedenheit zu bieten hat, damit der Gast entspanne, Ruhe finde und Freude genieße. Großer Beliebtheit erfreut sich Nienstedt bei den Menschen, die in den Großstädten der Unrast und nervenaufreibenden Betriebsamkeit ausgesetzt sind. Sie empfinden das stille Dorf als eine Oase der Ruhe und verlassen es steht gestärkt an Leib und Seele. Der Ruf Nienstedt als ideales Ferienparadies nimmt ständig zu und reicht weit hinaus über die Landesgrenze bis hin nach Berlin, Hamburg, Bremen und anderen Häusermeeren. Bewohner dieser Städte sind zahlreich in Nienstedt anzutreffen und zählen zu seinen treuen Gästen. Nienstedt gilt längst als Luftkurort. Offiziell hat es sich diese Bezeichnung noch nicht zugelegt, obwohl es dafür die besten Voraussetzungen besitzt und anderen Luftkurorten in keiner Weise nachzustehen braucht. Der Fremdenverkehr tritt besonders an Wochenenden und Feiertagen in Erscheinung. Dann wimmelt es auf den Straßen von Kraftfahrzeugen. Fluren und Wälder sind mit Wanderern bevölkert. In den Gaststätten herrscht reger Betrieb. Die Nachfrage nach kurz- oder langfristigen Unterkünften kann im Sommerhalbjahr kaum befriedigt werden. Nicht selten sind die Fälle, in denen Touristen einen längeren Aufenthalt in Nienstedt begehren und vor Einbruch der Dämmerung dem Dorf betrübt den Rücken kehren müssen, weil es nicht mehr in der Lage ist, Quartiere zur Verfügung zu stellen. Zwar stellen sich die Nienstedter zunehmend auf den wachsenden Fremdenverkehr ein und halten Fremdenzimmer in ansehnlicher Zahl bereit, dennoch reichen die Betten in Gaststätten und Privathäusern bei weitem nicht aus, um alle Wünsche zu erfüllen. Augenfällig gibt sich der Touristenverkehr auf dem weiträumigen Campingplatz zu erkennen, der zeltende und in Wohnwagen kampiere Gäste mitunter kaum zu fassen vermag. In vielen Fällen nutzen Familien diesen Platz längere Zeit, wobei die berufstätigen Ehemänner und Väter nur das Wochenende in Nienstedt verleben. Nienstedt spürt die Pflicht, seinen guten Ruf zu erhalten und als Luftkurort beliebt und anziehend zu bleiben. Die Werbung kann nicht allein der Natur überlassen werden. Das Dorf bemüht sich daher redlich, die Gäste in jeder Weise zufriedenzustellen und den alljährlichen Strom von Gästen nicht abreißen zu lassen. Die Bevölkerung ist gastfreundlich. Grundstücke machen durchweg einen gepflegten Eindruck. Das Auge hat seine Freude an der Blumenpracht in den Vorgärten. Die Straßen stellen Fußgänger wie Kraftfahrer zufrieden. Die Fremdenzimmer genügen den Ansprüchen der Gäste. Was die Gaststätten für das Wohl des Gastes tun, findet uneingeschränkten Beifall. Freilich bleibt die großartige Landschaft die wirksamste Visitenkarte Nienstedts. Was die Natur hier ringsherum verschwenderisch ausbreitet, kann an Schönheiten und Urwüchsigkeit ihresgleichen zu suchen.  Sie bannt den Besucher ungewöhnlich, wobei gleich bleibt, ob er zum ersten Male mit dem idyllischen Walddorf in Berührung kommt oder zu den Stammgästen zählt.  

    (Dieser Artikel erschien in den Neuen Deister-Zeitung am 29. August 1959. Copyright: www.ndz.de) Zur Verfügung gestellt von Günter Meyer und digitalisiert von Hans-Wilhelm Hurt am 29.06.2020

  • Landschaftsschutzgebiet „Süd-Deister“

    KENNZEICHEN: LSG HM 031 (Text: NLWKN)


    Das Gebiet liegt an der südwestlichen Flanke des Deisters, eines bis zu 405 Meter hohen, markanten Höhenzuges an der Nordgrenze des Niedersächsischen Berglandes. Es ist von Kalksteinen, dem sogenannten „Eimbeckhäuser Plattenkalk“, geprägt. 

    Das Waldgebiet des südwestlichen Deisters wird von Buchenwäldern dominiert. Im nördlichen und mittleren Teilbereich bei Nienstedt und Luttringhausen entspringen einige naturnahe Waldbäche (Waltershagener Bach, Flöttenbach, Eimbeckhäuser Bach), in deren Quellbereichen Feuchtwälder und Kalktuffquellen vorkommen.

    Charakteristisch für das Gebiet sind weiter die dem geschlossenen Wald vorgelagerten, durch Hecken, Feldgehölze und kleine Grünlandflächen gut strukturierten Flächen mit ihrer besonderen Bedeutung für das Landschaftsbild.

    Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 112 „Süntel, Wesergebirge, Deister„.

    Zuständig sind der Landkreis Hameln-Pyrmont und Landkreis Schaumburg als untere Naturschutzbehörden.

    Besonderer Schutzzweck des LSG ist:

    • die Erhaltung und standortgerechte Entwicklung des unzerschnittenen Waldgebietes mit großflächigen Buchenwäldern und mit seinen Funktionen als Raum für die naturbezogene Erholung sowie als Lebensraum beispielsweise für waldbewohnende Vogel- und Fledermausarten sowie für die Wildkatze (Felis silvestris),
    • die natürliche Entwicklung auf den in der maßgeblichen Karte als Flächen mit natürlicher Waldentwicklung dargestellten Flächen der Niedersächsischen Landesforsten,
    • die Erhaltung und standortgerechte Entwicklung des halboffenen, von Hecken und Grünlandflächen geprägten Vorlandes im Verbund mit den Waldflächen in seiner hohen Bedeutung für das Landschaftsbild und als Nahrungsgebiet von Vogelarten sowie von ledermausarten,
    • die Sicherung und naturnahe Entwicklung der im LSG entspringenden Waldbäche und deren Quellbereiche einschließlich der dazu gehörenden Feuchtwälder,
    • die Erhaltung und Sicherung der Kalktuffquellen.

    Insbesondere werden im LSG folgende Handlungen untersagt:

    • die Errichtung baulicher Anlagen aller Art, auch solcher, die keiner Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde oder sonstiger Genehmigung/Erlaubnis bedürfen oder die nur vorübergehender Art sind,
    • der Neu- oder Ausbau von Wirtschaftswegen,
    •  der Neubau oder die Erweiterung von Ver- oder Entsorgungsleitungen aller Art,
    • das Bodenrelief zu verändern, insbesondere durch Aufschüttungen, Abgrabungen, Ablagerungenoder das Auf- oder  Einbringen von Stoffen aller Art sowie das Ablagern von Abfällen,
    • Entwässerungsmaßnahmen, Wasserentnahmen oder sonstige Maßnahmen durchzuführen, die zu Veränderungen des Wasserhaushalts führen können,
    • vorhandene Quellbereiche, Bäche oder Tümpel insbesondere durch Ausbau, Verrohrung, Befestigungen oder Befahren zu beseitigen, zu beeinträchtigen oder auf andere Art zu verändern,
    • Hochstaudenfluren, Säume, Ödland oder sonstige naturnahe Flächen zu beseitigen, umzubrechen oder auf andere Art zu verändern,
    • in den Detailkarten dargestelltes Dauergrünland umzubrechen oder auf andere Art zu verändern; ausschlaggebend für die  Feststellung als Dauergrünland auf Flächen, die der Agrarförderung unterliegen, ist der Status, der in den Daten zu den Feldblöcken (Schlagkataster) des Servicezentrums Landentwicklung und Agrarförderung verzeichnet ist,
    • das Einbringen, Ausbringen oder Ansiedeln von Tier- oder Pflanzenarten, insbesondere von gebietsfremden oder invasiven Arten,
    • das Anlegen von Kurzumtriebsplantagen auf Grünlandflächen sowie von WeihnachtsbaumoderSchmuckreisigkulturen,
    •  Wald zu beseitigen, zu schädigen oder auf andere Art zu verändern; sofern keine Freistellung der ordnungsgemäßen  Forstwirtschaft nach § 5 Abs. 3 dieser Verordnung vorliegt,
    • außerhalb des Waldes stehende Bäume oder Sträucher, Hecken oder Gebüsche zu beseitigen, zu beschädigen oder zu verändern,
    • das Lagern, Zelten oder Campen sowie das Entzünden oder Unterhalten von Feuer,
    • auf außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen mit Kraftfahrzeugen zu fahren oder Kraftfahrzeuge, Wohnwagen oder Anhänger dort abzustellen,
    •  der Betrieb von Motor-Modellflugzeugen, Drohnen oder vergleichbaren Fluggeräten,
    • die Ruhe der Natur durch Lärm, Licht oder auf andere Weise zu beeinträchtigen.

    Natürlich gibt es unter gewissen Umständen und meist auf Antrag Freistellungen von diesen Verboten. Diese Freistellungen und weitere Details finden Sie im nachfolgenden downloadbaren PDF der Verordnung.

    Die 9-seitige Verordnung des LSG Süd-Deister können Sie hier downloaden