Aktuelle Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme im Landkreis Hameln-Pyrmont
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat der Landkreis Hameln-Pyrmont eine Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme erlassen. Diese tritt am 12. Juli 2025 in Kraft und gilt zunächst bis zum 30. September 2025.
Was ist verboten?
- Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (z. B. Flüsse, Bäche, Seen)
Die Wasserentnahme mit Pumpen – egal ob elektrisch oder mechanisch – ist ab sofort verboten.
Was ist noch erlaubt?
- Bewässerung mit Grund- oder Trinkwasser ist weiterhin möglich, jedoch nur außerhalb der Zeit von 11 bis 19 Uhr.
- Ausnahmen:
- Gezielte Bewässerung von Bäumen ist ganztägig erlaubt.
- Tröpfchenbewässerung darf ebenfalls jederzeit genutzt werden.
Warum diese Maßnahmen?
Die anhaltende Trockenheit der letzten Wochen hat dazu geführt, dass viele Gewässer nur noch wenig Wasser führen. Um die Versorgung mit Trink- und Grundwasser langfristig zu sichern und die Lebensräume von Pflanzen und Tieren nicht weiter zu gefährden, sind Einschränkungen notwendig.
Wichtig zu wissen
- Die Verfügung gilt ab dem 12. Juli 2025 und ist befristet bis zum 30. September 2025.
- Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- Eine vorzeitige Aufhebung bei Verbesserung der Lage ist möglich.
Bitte helfen Sie mit, unsere Umwelt und die natürlichen Ressourcen zu schützen – jede Maßnahme zählt!
Weitere Informationen und die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie auf der offiziellen Webseite des Landkreises Hameln-Pyrmont:
Zur Verfügung auf hameln-pyrmont.de
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